Einwegkunststofffondsabgabe in Deutschland – Alles, was Sie wissen müssen
Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) wurde am 2. März 2023 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und ist am 16. Mai 2023 mit Übergangsfristen, im Wesentlichen zum 1. Januar 2024, in Kraft getreten. Die Einführung dieses Gesetzes erfolgt vor dem Hintergrund der erheblichen Umweltverschmutzung durch unsachgemäß entsorgte Einwegkunststoffprodukte, insbesondere durch deren Beitrag zur Meeresvermüllung, und ist nicht mit der vielfach diskutierten Plastiksteuer zu verwechseln.