Wirtschaftsprüfung
Moderne Wirtschaftsprüfung geht weit über die vielfach gesetzlich vorgeschriebene Testierung des Jahresabschlusses hinaus. Prüfung in der heutigen Zeit heißt hochkomplexe Beratungsleistung, die zusätzlichen Nutzen für das Unternehmen bringt.
Wirtschaftsprüfer haben die Aufgabe betriebswirtschaftliche Prüfungen, wie beispielsweise die Prüfung von Jahresabschlüssen durchzuführen. Wir übernehmen für Sie die Durchführung von gesetzlichen und freiwilligen Prüfungen, wie beispielsweise:
Gesetzliche Prüfungen
Die Pflichtprüfung von Einzel- und Konzernabschlüssen gem. § 316 ff. HGB gehört zu den Kernaufgaben der Wirtschaftsprüfung. Wir führen Pflichtprüfungen bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften durch.
Makler, Bauträger und Baubetreuer bzw. Anlageberater müssen ihre Zuverlässigkeit und ihre Vermögensverhältnisse im Rahmen einer jährlichen Prüfung (§ 16 MaBV bzw. § 24 FinVermV) überprüfen lassen. Diese Prüfungspflicht besteht bereits dann, wenn der Gewerbetreibende nur einen einzelnen Auftrag durchführt.
Unternehmen, welche die Größenmerkmale des § 11 Abs. 4 VerpackG überschreiten und rücknahmepflichtige Verpackungen in den Umlauf bringen, sind verpflichtet, sich einer Prüfung der Vollständigkeitserklärung (VE) nach dem Verpackungsgesetz zu unterziehen.
- Gesetzliche Jahresabschlussprüfung
- Konzernabschlussprüfung
- Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung
- Prüfung der Vollständigkeitserklärung nach dem Verpackungsgesetz
Freiwillige Prüfungen
- Freiwillige Jahresabschlussprüfung
- Prüferische Durchsichten
- Prüfung von Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen
- Prüfung von öffentlichen Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH oder von Eigenbetrieben
Neben der gesetzlichen Pflichtprüfung von Jahresabschlüssen führen wir auch freiwillige Jahresabschlussprüfungen (bspw. von kleinen Kapitalgesellschaften) durch.
Stiftungen unterliegen in Deutschland der generellen Aufsicht durch die Landesbehörden. Die Aufsichtsbehörde kann verlangen, dass eine Stiftung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft wird.
Die öffentliche Hand ist in vielen Bereichen unternehmerisch tätig. Meist sehen die Satzungen oder das kommunale Recht eine Prüfung des Jahresabschlusses zwingend vor. Zusätzlich müssen Unternehmen der öffentlichen Hand eine Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG durchführen lassen. Auch hierbei verfügen wir über ein umfassendes Know-How.
Gutachtertätigkeiten / Beratungsleistungen
Gutachtertätigkeiten / Beratungsleistungen
Aufgrund unserer umfassenden Kenntnisse im Bereich der Rechnungslegung unterstützen wir Sie gerne als Gutachter und Sachverständiger, bspw. bei der Ermittlung des Unternehmenswerts, bei Sanierungsfragen oder zur Höhe von Verdienstausfallschäden, unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer entwickelten Standards (IDW S1 bzw. IDW S6).
- Betriebswirtschaftliche Gutachten
- Unternehmensbewertungen nach IDW S1
- Sanierungsgutachten nach IDW S6
Vertrauen ist gut. Kontrolle ist besser.
Das Prüfungsergebnis ist sowohl für die Unternehmensleitung selbst, als auch für Anteilseigner oder Gläubiger und Kreditinstitute von besonderem Interesse. Sie schaffen Vertrauen und Perspektiven im Umgang mit Ihren Geschäftspartnern.
Prüfungen bringen Sicherheit. Sie entlasten Vorstände und Geschäftsführer und bilden die Grundlage für kurz- und mittelfristige Planungen.