Einwegkunststofffonds: Prüfung der Mengenmeldung erst ab 10.000 kg
Ab dem Bezugsjahr 2026 müssen Hersteller von Einwegkunststoffprodukten ihre Mengenmeldung erst ab 10.000 kg prüfen lassen, bisher lag die Schwelle bei 100 kg. Was sich ändert, was bleibt und welche Termine gelten.
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