

Wirtschaftsprüfer haben die Aufgabe betriebswirtschaftliche Prüfungen, wie beispielsweise die Prüfung von Jahresabschlüssen durchzuführen. Wir übernehmen für Sie die Durchführung von gesetzlichen und freiwilligen Prüfungen, wie beispielsweise die:
- Prüfung von Jahresabschlüssen
- Prüfung nach § 16 der Makler- und Bauträgerverordnung
- Prüfung der Vollständigkeitserklärung nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG)
- Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG.
Ferner haben wir Erfahrung bei der:
- Prüfung von Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen
- Prüfung von öffentlichen Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH oder von Eigenbetrieben
- Erstellung von Gutachten, beispielsweise zum Unternehmenswert oder zur Höhe von Verdienstausfällen.
Vertrauen ist gut. Kontrolle ist besser.
Das Prüfungsergebnis ist sowohl für die Unternehmensleitung selbst, als auch für Anteilseigner oder Gläubiger und Kreditinstitute von besonderem Interesse. Sie schaffen Vertrauen und Perspektiven im Umgang mit Ihren Geschäftspartnern.
Prüfungen bringen Sicherheit. Sie entlasten Vorstände und Geschäftsführer und bilden die Grundlage für kurz- und mittelfristige Planungen.
Aktuelle Nachrichten aus dem Bereich Wirtschaftsprüfung
- Vergütungsumfrage der WPK – Regionale Auswertungen jetzt verfügbar
Im Herbst 2020 führte die WPK ihre zweite Vergütungsumfrage durch. Die Ergebnisse wurden nun veröffentlicht.
- Stellungnahme: Referentenentwurf eines Transparenz-Finanzinformationsgesetzes Geldwäsche
Das BMF veröffentlichte Ende Dezember 2020 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur europäischen Vernetzung der Transparenzregister und zur Umsetzung der Richtlinie 2019/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Nutzung von Finanzinformationen für die Bekämpfung von […]
- IESBA: Änderungen am Code of Ethics zur Objektivität des auftragsbegleitenden Qualitätssicherers...
Das International Ethics Standards Board for Accountants hat Änderungen am IESBA Code of Ethics (Code) zur Objektivität des auftragsbegleitenden Qualitätssicherers und anderer geeigneter Reviewer veröffentlicht. Das berichtet die WPK.
- Coronavirus: § 11 Verpackungsgesetz – Vor-Ort-Prüfungen in der Pandemie
Die Prüfleitlinien zur Prüfung und Bestätigung von Vollständigkeitserklärungen gemäß § 11 VerpackG (Stand 6. November 2020) sehen verpflichtend Vor-Ort-Prüfungen vor. In der Pandemie kann davon abgewichen werden. Darauf weist die WPK hin.
- Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG): Offenlegung nur noch im...
Das BMJV hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.
Quelle: www.datev.de