
Gemeinsam mit Ihnen, unseren Mandanten, suchen wir nach Möglichkeiten, die steuerlichen Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen und Ihre Steuerlast im Rahmen des zulässigen Rahmens zu reduzieren. Insbesondere schätzen unsere Mandanten die individuelle Betreuung.
Die deutschen Steuerregelungen sind kompliziert genug. Deshalb brauchen Sie einen kompetenten Partner, der mit Ihnen die Sachlage analysiert, Alternativen erarbeitet und auf dieser Basis bei an der Umsetzung individuell auf Sie zugeschnittener Lösungen mitwirken kann.

Ob im privaten oder unternehmerischen Bereich – wir sind für Sie da:
Neben der regelmäßig zu fertigenden Steuererklärung bieten wir Ihnen Hilfestellung, wenn die Finanzbehörden Sie mit Korrespondenz und Formalitäten überfordern.
Unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Gegebenheiten und wirtschaftlichen Zielsetzungen erhalten Sie von uns Unterstützung wenn es darum geht, Ihre Steuerbelastung angesichts ständiger Steuerrechtsänderungen zu reduzieren.
Unseren anspruchsvollen Privatmandanten können wir z.B. die folgenden Dienstleistungen anbieten:
- Erstellen von Steuererklärungen
- Prüfung von Steuerbescheiden
- Hilfeleistung bei Stundungs- und Aussetzungsanträgen
- Einlegen von Rechtsbehelfen
- Führung von Prozessen vor den Finanzgerichten
- Überprüfung Ihrer persönlichen Vermögens- , Berufs-, und Einkommensverhältnisse
- Beratung bei Immobilieninvestitionen (Wirtschaftlichkeitsberechnung einschließlich Kreditfinanzierung)
Aber auch bei Fragen, wie:
Muss ich als Rentner Steuern zahlen?
Wie gestalte ich den Vermögensübergang auf meine Kinder?
Was ist bei der Abgeltungssteuer zu beachten?
lassen wir Sie nicht allein.
Unser Leistungsangebot für Unternehmen und Freiberufler
Mittelständische Gewerbebetriebe und Freiberufler sind das Rückgrat unserer Wirtschaft. Als Partner vieler mittelständischer Unternehmen kennen wir Ihre Sorgen und Nöte.
Selbstverständlich übernehmen wir für Sie so lästige Aufgaben, wie die:
- Laufende Buchführung sowie die Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Erstellung von Einnahmen-Überschussrechnungen
- Aufstellung von Jahresabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht
- Fertigung betrieblicher Steuererklärungen
damit Sie sich voll und ganz Ihren Kernaufgaben widmen können.
Wichtig ist uns, dass Sie als Unternehmer aktuell über Ihren Erfolg als Grundlage für die Steuerung Ihres Unternehmens informiert werden. Dazu erhalten Sie von uns aussagefähige betriebswirtschaftliche Analysen, die wir mit Ihnen gerne ausführlich besprechen. Ein von uns erstellter Jahresabschluss ist eine wichtige Visitenkarte bei Verhandlungen mit Banken und anderen Kreditgebern. Er dient als Nachweis Ihres Erfolgs und Ihrer finanziellen Situation.
Selbstverständlich erhalten Sie von uns Handlungsempfehlungen und schnellen Rat zu allen Steuerfragen. Wir betreuen Sie bei Prüfungen des Finanzamts sowie der Sozialversicherungsträger und stellen die von der Finanzverwaltung in elektronischer Form geforderten Daten bereit.
Neben der allgemeinen steuerlichen Beratung und klassischen Wirtschaftsprüfung bieten wir branchenspezifische Dienstleistungen für gemeinnützige und öffentliche Unternehmen an. Dabei stehen insbesondere betriebswirtschaftliche und prüfungsnahe Beratungsleistungen im Vordergrund.
Gemeinnützige OrganisationenSeit vielen Jahren sind wir besonders auf die steuerliche Beratung und Betreuung von kommunalen Betrieben gewerblicher Art bzw. Eigenbetrieben, von Wirtschaftsbetrieben der öffentlichen Hand in privater Rechtsform sowie von non profit Organisationen spezialisiert.
Zu unseren Beratungsangeboten zählen dabei insbesondere die Prüfung des Umfangs der Steuerpflichten der betreffenden Betriebe bzw. Einrichtungen. Ein besonderes Augenmerk fällt dabei auf die Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer. Wir entwickeln Konzepte zur Steueroptimierung von kommunalen Einrichtungen (z.B. Geltendmachung von Vorsteuern bei Investitionen). Selbstverständlich übernehmen wir für unsere kommunalen bzw. öffentlich rechtlichen Mandanten die Ausarbeitung aller notwendigen Steuererklärungen.
Aktuelle Nachrichten aus dem Bereich Steuern
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Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Übernahme einer Instandhaltungsrücklage zu einer Minderung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer führt (Az. II R 49/17).
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Das FG Niedersachsen hat entschieden, dass die Zuteilung von Aktien im Zuge einer Umstrukturierung der Hewlett-Packard Company die Voraussetzungen einer Abspaltung im Sinne des § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG erfüllt. Damit kommt es im Zeitpunkt der Aktienzuteilung nicht zu einer nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 […]
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Die Bundesregierung hat den vom BMJV vorgelegten Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe beschlossen.
Quelle: www.datev.de