Wirtschaftsprüfung
Wirtschaftsprüfer haben die Aufgabe betriebswirtschaftliche Prüfungen, wie beispielsweise die Prüfung von Jahresabschlüssen durchzuführen. Wir übernehmen für Sie die Durchführung von gesetzlichen und freiwilligen Prüfungen, wie beispielsweise die:
» Prüfung von Jahresabschlüssen
» Prüfung nach § 16 der Makler- und Bauträgerverordnung
» Prüfung der ordnungsgemäßen Entrichtung von Entgelten nach der Verpackungsverordnung
» Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG.
Ferner haben wir Erfahrung bei der:
» Prüfung von Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen
» Prüfung von öffentlichen Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH oder von Eigenbetrieben
» Erstellung von Gutachten, beispielsweise
zum Unternehmenswert oder zur Höhe von Verdienstausfällen.
Vertrauen ist gut. Kontrolle ist besser.
Das Prüfungsergebnis ist sowohl für die Unternehmensleitung
selbst, als auch für Anteilseigner oder Gläubiger und Kreditinstitute von
besonderem Interesse. Sie schaffen Vertrauen und Perspektiven im Umgang
mit Ihren Geschäftspartnern. Prüfungen bringen
Sicherheit. Sie entlasten Vorstände und Geschäftsführer und bilden die
Grundlage für kurz- und mittelfristige Planungen.